21.08.2019 | Bundesrechnungshof

"Nicht konsequent genug"

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Bundesrechnungshof sieht Mängel in der Umsetzung der Agenda 2030 in Deutschland

Der Bundesrechnungshof hat die Umsetzung der Agenda 2030 sowie der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie geprüft und Empfehlungen erarbeitet. Der Gesamtbericht steht hier zum Download bereit.

Aus der Zusammenfassung

Die Bundesregierung strebt eine nachhaltige Entwicklung an, um auch künftigen Generationen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dies will sie insbesondere mit einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie erreichen, die nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes jedoch unvollständig ist und nicht konsequent genug umgesetzt wird. Die Bundesregierung muss ihre auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichteten Aktivitäten aufeinander abstimmen, den Erfolg kontrollieren und zielgerichtet steuern.

Eine Entwicklung gilt im Allgemeinen als nachhaltig, wenn sie den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.

Im Jahr 2015 verabschiedeten die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030). Die Bundesregierung setzte diese mit ihrer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie um. Damit bekräftigte sie ihren Willen, die 17 globalen Ziele für Nachhaltige Entwicklung (Nachhaltigkeitsziele) zu erreichen. Zudem erklärte sie die nachhaltige Entwicklung zum Leitprinzip ihrer Politik das als Ziel und Maßstab des Regierungshandelns bei Maßnahmen in sämtlichen Politikfeldern zu beachten ist.

Die federführende Zuständigkeit für die nachhaltige Entwicklung auf nationaler Ebene liegt beim Bundeskanzleramt. Die Ressorts sind gemeinsam dafür verantwortlich, die Nachhaltigkeitsstrategie umzusetzen und die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

Der Bundesrechnungshof hat die Umsetzung der Agenda 2030 sowie die Nachhaltigkeitsstrategie geprüft und im Wesentlichen Folgendes festgestellt:

Mit der Nachhaltigkeitsstrategie hat die Bundesregierung den Grundstein für die nationale Umsetzung der Agenda 2030 und das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele gelegt. Positiv hervorzuheben ist, dass sie einen ganzheitlichen Ansatz anstrebt und alle Politikfelder berücksichtigen möchte. Über die institutionelle Architektur der Nachhaltigkeitsstrategie bindet sie zudem alle wichtigen Akteure ein.

Die Bundesregierung hat in der Nachhaltigkeitsstrategie Schwerpunkte und Prioritäten für Deutschland festgelegt. Ein wichtiger erster Schritt ist damit gemacht. Nun sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche und kohärente Umsetzung zu schaffen. Ziel muss sein, dass die Ressorts ihr auf ein Erreichen der Nachhaltigkeitsziele ausgerichtetes Handeln systematisch abstimmen und politisch in Einklang bringen. Dies muss in erster Linie das federführend zuständige Bundeskanzleramt sicherstellen. Das Ressortprinzip darf einem ganzheitlichen Ansatz nicht im Wege stehen.

Das Bundeskanzleramt sollte darauf hinwirken, dass die Ressorts

  • für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich Ressortstrategien entwickeln,
  • eine möglichst vollständige Übersicht über die wesentlichen Maßnahmen mit Nachhaltigkeitsbezug erstellen,
  • sich ressortübergreifend abstimmen, um so die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie für ihren Bereich zu konkretisieren und die Maßnahmen zu priorisieren sowie
  • ihre Ressortberichterstattung auf die eigene Ressortstrategie und die damit verbundene Maßnahmenübersicht stützen.

Die Bundesregierung hat für die Nachhaltigkeitsstrategie ein Ziel- und Indikatorensystem implementiert und es mit einem Monitoring und Berichtswesen verknüpft. Diesen Ansatz sollte sie weiterentwickeln. Für ein effektives Nachhaltigkeitsmanagement und eine sachgerechte Erfolgskontrolle fehlt bislang insbesondere die Verbindung zwischen den Maßnahmen der Ressorts und einer daraus resultierenden Veränderung der Indikatoren.

Das Bundeskanzleramt sollte darauf hinwirken, dass

  • das Ziel- und Indikatorensystem sowie das Monitoring und Berichtswesen weiter optimiert und ausgebaut wird, um ein effektives Nachhaltigkeitsmanagement zu ermöglichen,
  • die Nachhaltigkeitsstrategie einer sachgerechten und angemessenen Erfolgskontrolle unterzogen wird und
  • insbesondere die Bereiche, in denen die Ziele verfehlt werden, systematisch analysiert und auf dieser Grundlage Maßnahmenpläne erarbeitet werden, um sich abzeichnenden gravierenden Zielverfehlungen entgegenzuwirken.

Bislang hat die Bundesregierung darauf verzichtet, die Ziele und Indikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie zu konkretisieren und für die Ressorts handhabbar zu machen. Auch deshalb werden die Nachhaltigkeitsindikatoren bei der Kontrolle der Zielerreichung einzelner Maßnahmen nicht systematisch einbezogen. Eine gezielte, auf den Umsetzungsstand der Nachhaltigkeitsstrategie ausgerichtete, Maßnahmensteuerung ist damit nicht möglich. In diesem Zusammenhang könnte sich die Festlegung von Sektorzielen, z. B. für die Sektoren Gebäude, Energie, Verkehr, Industrie oder Landwirtschaft, als ein praktikabler Weg erweisen. Denn die Ressorts könnten dann auf die aus ihrer Sicht am besten geeigneten Instrumente zurückgreifen, um die Sektorziele, für die sie zuständig sind, zu erreichen.

Das Bundeskanzleramt sollte darauf hinwirken, dass

  • die Ziele und Indikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie konkretisiert werden, z. B. durch die Festlegung von Sektorzielen, und
  • auf dieser Grundlage die Instrumente ausgewählt werden, mit denen die Ziele bestmöglich erreicht werden können.

Mit der Nachhaltigkeitsprüfung von Subventionen und der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Gesetzesfolgenabschätzung hat die Bundesregierung zwei wichtige Instrumente für eine kohärente Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie geschaffen. Diese Instrumente muss sie nun konsequent nutzen. Bislang wird sie dabei ihren eigenen Ansprüchen jedoch nicht immer gerecht. Denn es kann vorkommen, dass sie selbst bei Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen in Milliardenhöhe, wie der Einführung des Baukindergelds, keine Gesetzesfolgenabschätzung vornimmt. Bedenklich ist auch, dass sie bei der Nachhaltigkeitsprüfung bislang nur die Subventionen berücksichtigt, die unter den von ihr definierten „engen“ Subventionsbegriff fallen.

Das Bundeskanzleramt sollte darauf hinwirken, dass die Ressorts

  • die etablierten Instrumente für eine kohärente Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie durchgängig anwenden und
  • alle Subventionen und „subventionsgleichen“ Maßnahmen einer systematischen Nachhaltigkeitsprüfung unterziehen.

Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Bundesregierung muss daher konsequent und umfassend hierüber informieren. Nur so kann es gelingen, alle Akteure zu sensibilisieren und nachhaltig für die Ziele zu gewinnen. Mit dem Bundeshaushalt 2018 hat die Bundesregierung den finanziellen Rahmen für eine ressortübergreifende Kommunikation geschaffen. Zudem hat sie die Erarbeitung einer Kommunikationsstrategie Nachhaltigkeit beauftragt. Beides sind wichtige Schritte in die richtige Richtung.

Das Bundeskanzleramt sollte darauf hinwirken, dass

  • die Grundlagen für eine konsistente Nachhaltigkeitskommunikation der Bundesregierung geschaffen werden sowie
  • die Nachhaltigkeitsziele und die Nachhaltigkeitsstrategie stärker als bisher im öffentlichen Bewusstsein verankert werden.

Das Bundeskanzleramt hat zugesagt, die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes im Zuge der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie mit den Ressorts zu erörtern.