18.02.2024 |

Natur ohne Grenzen

14. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention (Convention on Migratory Species, CMS)

Von Tobias Gerhartsreiter

Samarkand,18.02.2024 - Nach knapp 1-wöchigen Verhandlungen ist die 14. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention (Convention on Migratory Species, CMS) gestern zu Ende gegangen. 

Auch wenn diese Konvention medial wenig Beachtung findet, führen die Erkenntnisse und Beschlüsse daraus einmal mehr klar vor Augen, wie es um die weltweite Artenvielfalt und viele Ökosysteme bestellt ist. Gleichzeitig wird deutlich wie wichtig es ist, international abgestimmte Maßnahmen zum Schutz der Natur zu ergreifen.

So wurden bei der Konferenz in Samarkand, Usbekistan von den 14 neuen Arten, Unterarten und Populationen, die in die CMS-Anhänge aufgenommen wurden, zehn dem Anhang I zugeordnet, der wandernde Arten umfasst, die in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet oder einem wesentlichen Teil davon vom Aussterben bedroht sind. 

Elf Arten wurden in Anhang II aufgenommen, der wandernde Arten umfasst, die einen ungünstigen Erhaltungszustand aufweisen und für deren Erhaltung und Management eine internationale Zusammenarbeit erforderlich ist. Außerdem wurden z.B. konzertierte Aktionen mit gezielten Erhaltungsplänen für 13 Arten genehmigt. (Weitere Details zu den Beschlüssen: CMS COP14 Reaches Beyond Borders to Protect Species and Ecosystems)

Auch wenn das Thema der wanderenden Arten ein Nischenthema zu sein scheint, bringt der Slogan der COP14 "Nature knows no borders" ganz konkret auf den Punkt, dass Naturschutz und somit auch internationale Umweltkonventionen sowie die darunter stattfindenden Verhandlungen, nie für sich allein stehen bzw. betrachtet werden können. Klima- und Biodiversitätskrise stehen in direktem Zusammenhang mit der weltweiten Zerstörung von Ökosystemen. Im konkreten Kontext der CMS COP14 wird klar deutlich, dass Gegenmaßnahmen bzw. idealerweise präventive Maßnahmen über Ländergrenzen hinweg umgesetzt werden müssen. 

So wurde beispielsweise der Schweinswal, die einzige in Deutschland heimische Walart, in Anhang I (siehe oben) aufgenommen. Er ist besonders bedroht und bereits streng geschützt, dennoch gehen die Bestände weiter stark zurück. Übernutzung von Ost- und Nordsee, Wasserverschmutzung sowie Unterwasserlärm sind nur einige Faktoren, die der Art und eben auch seinem Lebensraum enorm zusetzen. 

Anhand dieses Beispiels zeigt sich, dass das unter Schutz stellen einer Spezies allein häufig nicht ausreichend ist, sondern Maßnahmen ergriffen werden müssen, die den Zustand des gesamten Ökosystems verbessern. Immer häufiger wird hierbei aber auch deutlich, dass die bestehenden Gesetze oft keinen aureichenden Effekt erzielen bzw. Naturschutz zugunsten wirtschaftlicher Interessen vor Gericht weggewogen wird.

Unternehmen und Menschen sind juristische Personen, warum Natur eigentlich nicht? Diese Frage stellt sich die weltweit rasch wachsende Bewegung der Rechte der Natur/Rights of Nature. Ihre Expert*innen sind überzeugt, dass den planetaren Krisen unserer Zeit nur adequat entgegengewirkt werden kann, wenn ganze Ökosysteme, über politische Ländergrenzen hinaus, wiederhergestellt und geschützt sowie die Gesetzgebungen der Länder ökologisiert werden, sodass Natur gegenüber anderen Rechtspersonen juristisch gleichgestellt wird.